Laut neuer Bestimmungen der Landesregierung treten ab dem 12.01.2022 folgende Regeln für unsere Praxis in Kraft:
- Maskenpflicht bleibt bestehen. Es wird empfohlen eine FFP2 Makse zu tragen.
- Im Sport/Fitness Bereich gilt die 2Gplus-Regel für alle über 18 Jahren.
- Für Massagen und andere Dienstleistungen für Selbstzahler (Kein Rezept vorhanden) gilt ebenfalls die 2Gplus-Regel.
- Begleitpersonen die nicht zwingend Notwendig sind müssen außerhalb der Praxis warten. Ein Aufenthalt im Wartebereich ist leider nicht mehr erlaubt.
Ausnahmen von der 2Gplus-Regel:
Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) entfällt die zusätzliche Testpflicht sofort. Als „geboostert“ gelten im Sinne der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes Personen, die nach ihrer Grundimmunisierung durch zwei Impfungen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben – Ausnahme Johnson & Johnson (eine Impfung plus Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff).
Kinder bis zur Einschulung.
Minderjährige, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes in der Schule getestet werden.